Pflegekassen, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie alle Pflegeeinrichtungen haben miteinander eine Regelung zur Vergütung von amulanten pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen in Form von Leistungskomplexen vereinbart.
Die Leistungskomplexe können einzeln oder in Kombination erbracht werden. Unser Pflegedienst berät Sie gern und plant mit Ihnen Ihre persönliche, individuelle Pflege.